Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Western Limex GmbH (Südtiroler Platz 8/2, Wien 1040, Österreich), FN 477569h.


1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Western Limex GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des UGB. Sie finden Anwendung auf die Lieferung von Waren sowie sinngemäß auch auf die Erbringung von Leistungen.


2. Angebote

2.1. Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kataloge oder sonstige Dokumente dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Unterlagen jederzeit zurückzufordern; sollten sie nicht zu einem Vertragsabschluss führen, sind sie unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben.


3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer eine Bestellung schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware ausgeliefert hat.

3.2. Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder in mündlichen bzw. schriftlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages werden, begründen keinerlei Ansprüche.

3.3. Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


4. Lieferung

4.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem jeweils letzten der folgenden Zeitpunkte:
a) dem Datum der Auftragsbestätigung,
b) dem Zeitpunkt, an dem der Käufer sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat,
c) dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder Sicherheitsleistung.

4.2. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Käufer rechtzeitig einzuholen; Verzögerungen verlängern die Lieferfrist entsprechend.

4.3. Teillieferungen sind zulässig. Wurde eine Abrufbestellung vereinbart, so gilt die gesamte Menge spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen.

4.4. Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Transportverzögerungen, Streiks, Ausfälle wesentlicher Lieferanten), verlängern die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände.

4.5. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen.

4.6. Wird eine Abnahme vereinbart, gilt diese spätestens mit Ingebrauchnahme der Ware als erfolgt.

4.7. Der Verkäufer darf Subunternehmer mit der Erfüllung seiner Lieferpflichten beauftragen.


5. Gefahrenübergang und Erfüllungsort

5.1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferungen ab Werk (EXW gemäß INCOTERMS® 2010).

5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer über.


6. Preise und Zahlung

6.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungsbeträge bei Bestellung fällig.

6.2. Teilrechnungen sind jeweils nach Erhalt sofort ohne Abzug zu begleichen. Dies gilt auch für zusätzliche Nachlieferungen oder Leistungen.

6.3. Zahlungen haben spesen- und abzugsfrei in der vereinbarten Währung auf das angegebene Konto des Verkäufers zu erfolgen.

6.4. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt.

6.5. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

6.6. Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt:
a) seine eigenen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen,
b) sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen,
c) weitere Lieferungen nur gegen Vorauskassa durchzuführen.

6.7. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung an den Verkäufer ab.

6.8. Rechnungen dürfen auch in elektronischer Form übermittelt werden.


7. Gewährleistung

7.1. Der Verkäufer leistet Gewähr für Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegen und die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

7.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3. Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine angemessene Preisminderung.

7.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Handhabung oder Weiterverarbeitung durch den Käufer.

7.5. Jegliche eigenmächtige Nachbesserung durch den Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche.


8. Rückgabe und Rückerstattung

Eine Rücknahme von Waren außerhalb der Gewährleistungspflicht erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers und zu den vereinbarten Bedingungen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich nach Prüfung und Freigabe durch den Verkäufer.


9. Beschädigte Lieferungen

Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich bei Empfang zu prüfen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Verkäufer binnen 48 Stunden mitzuteilen. Spätere Reklamationen verdeckter Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.


10. Rücktritt vom Vertrag

10.1. Der Käufer ist zum Vertragsrücktritt nur berechtigt, wenn der Verkäufer grob schuldhaft in Verzug gerät und eine angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft.

10.2. Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) die Leistungserbringung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar verzögert wird,
b) begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen,
c) Fälle höherer Gewalt die Vertragserfüllung erheblich erschweren,
d) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder beantragt wird.

10.3. Im Falle eines Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.


11. Haftung

11.1. Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

11.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.


12. Schutzrechte und Unterlagen

12.1. Vom Verkäufer bereitgestellte Unterlagen wie Muster, Prospekte oder sonstige Drucksachen bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

12.2. Bei Anfertigung von Waren nach Vorgaben des Käufers haftet dieser für die Rechtmäßigkeit der Verwendung und stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei.


13. Verjährung

Alle Ansprüche des Käufers sind – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend zu machen.


14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.

14.2. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung dieser AGB.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers in Wien zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.